Abfindungscheck

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Prüfen Sie, ob Sie einen Abfindungsanspruch bei Kündigung haben


Mit unserem Abfindungscheck können Sie innerhalb von nur wenigen Minuten herausfinden, ob Sie einen Abfindungsanspruch bei Kündigung haben. Erfahren Sie, wie die Umstände Ihres Arbeitsverhältnisses, sowie der Grund Ihrer Kündigung eine potenzielle Abfindung beeinflussen. Ein Verlust der Arbeit kann zu finanziellen Problemen führen – machen Sie den Abfindungscheck und kontaktieren Sie uns, um im Falle einer Kündigung Ihr Recht auf Anspruch einer Zahlung zu erfahren und eine mögliche Abfindung zu erzielen. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mario Züll, wird Sie mit seiner über 23-jährigen Expertise kompetent beraten und juristisch unterstützen.




Besteht ein Abfindungsanspruch bei Kündigung?

Zunächst gilt: Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Abfindungsanspruch bei Kündigung. Dementsprechend ist die Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung immer das Resultat einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Den Prozess dieser Art nennt man eine Kündigungsschutzverhandlung. Hier wird auch die Höhe der potenziellen Abfindung verhandelt. Ob eine Abfindung gezahlt wird und wenn ja, wie hoch diese Zahlung dann ist, hängt von diversen Faktoren ab. Laut Faustregel geht man im Falle einer Zahlung von einem halben Gehalt pro Arbeits-/Dienst-Jahr im Betrieb aus.

  1. Kündigung durch den Arbeitgeber
    Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist entscheidend, wie die Kündigung übermittelt wurde. Außerdem ist wichtig, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Seitens des Arbeitnehmers stellt sich natürlich die Frage ob die Kündigung rechtswirksam ist. In unserem Kündigungscheck erfahren Sie mehr dazu.
  2. Kündigung durch den Arbeitnehmer
    Abfindungen werden in der Regel nicht gezahlt, wenn Sie sich als Arbeitnehmer entscheiden, das Arbeitsverhältnis zu beenden. In Ausnahmefällen kann aber auch hier eine Abfindung erreicht werden. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und Expertise.

Generell empfehlen wir Ihnen im Falle einer Kündigung immer einen Anwalt zu kontaktieren. Eine Kündigung verursacht emotionalen und finanziellen Stress: das Einkommen fällt weg, Arbeitslosengeld muss beantragt werden und in kurzer Zeit muss ein neuer Job gefunden werden. Wir helfen Ihnen in solchen Zeiten mit den juristischen Folgen einer Kündigung umzugehen, wir begleiten Sie und unterstützen Sie bei Ihren nächsten Schritten. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Ziele und versuchen bei Kündigungsschutzverhandlungen immer die höchstmögliche Abfindung bei einer Kündigung zu erzielen. Wir empfehlen Ihnen gerne im Rahmen unserer bestehenden Netzwerke ein in der Regel über die Arbeitsagenturen finanziertes professionelles Bewerbungscoaching. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam die Umstände Ihrer Kündigung und die Möglichkeiten Ihrer Abfindung prüfen können

Wann ist eine Kündigung nicht wirksam und legitimiert einen Anspruch auf Abfindung?

In Fällen, in denen das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet ist die Kündigung häufig rechtsunwirksam. Wichtig ist auch hier wieder, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Jedoch kann der Arbeitnehmer nach einer ungerechtfertigten Kündigung vor Gericht als Ausgleich eine Abfindung erzielen .

  1. Gemäß § 623 des BGB zählt  die Kündigung eines Arbeitsvertrags zum Schriftformgebot. Sehr wichtig zu beachten ist hier, dass die elektronische Form ausgeschlossen ist. Eine Kündigung per E-Mail ist daher nicht wirksam. Auch mündlich ausgesprochene Kündigungen sind nicht wirksam. Eine Kündigung muss durch ein Originalschreiben mit Originalunterschrift erfolgen. Es muss Ihnen auch nachweislich zugehen.

    Haben Sie eine mündliche oder elektronische Kündigung erhalten, so ist dies unwirksam. Wir empfehlen Ihnen, uns umgehend zu kontaktieren, um eine Kündigungsschutzklage für Sie in die Wege zu leiten. Ihre Chance auf eine mögliche Abfindung durch einen Prozess vor dem Arbeitsgericht ist in einem solchen Fall höher.
  2. Eine Kündigung, die sozial ungerechtfertigt ist, ist unwirksam. Es gibt verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Diese Gründe können vielschichtig sein, daher raten wir Ihnen uns zu kontaktieren, wenn Sie befürchten, sozial ungerechtfertigt gekündigt worden zu sein.
  3. Eine verfrühte Kündigung bei Stilllegung eines Betriebs ist unwirksam. Der  Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer so lange beschäftigen, bis der Betrieb tatsächlich stillgelegt ist. Auch hier gelten Ausnahmen in Fällen von zwingend betrieblichen Erfordernissen.

Sind Sie weniger als sechs Monate angestellt oder/und in einem Unternehmen mit einer Mitarbeiter-Anzahl von nicht mehr als zehn Personen beschäftigt, so gibt es Ausnahmen und Einschränkungen zu den oben genannten Rechtslagen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir für Sie prüfen können, ob die Kündigung dennoch unwirksam ist und damit Ihre Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung erzielt werden kann.

Abfindungsanspruch bei Kündigung durch Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine rechtliche Möglichkeit das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Kommt der Aufhebungsvertrag von Seiten des Arbeitgebers, so sollten Sie sich unverzüglich vor dessen Abschluss mit einem Anwalt beraten. In der Regel steht der Arbeitgeber mit einem solchen Aufhebungsvertrag nämlich am Ende besser da als der gekündigte Arbeitnehmer. Ein Abfindungsanspruch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht auch in dieser Lage nicht.

Kommt der Aufhebungsvertrag von Seiten des Arbeitnehmers, so besteht wenig Aussicht auf eine Abfindung, da Sie sich in diesem Fall selbst für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschieden haben. Dennoch kann auch hier rechtlich geprüft werden, ob eine Abfindung bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers angemessen ist, zum Beispiel im Falle einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

Kommt Ihre Kündigung durch betriebsbedingte Gründe zustande, so besteht kein gesetzlicher Abfindungsanspruch. Dennoch gibt es Möglichkeiten, auch in diesem Fall eine Abfindung zu erhalten. Ihre Jahre im Betrieb, sowie die Umstände, unter denen Ihr Arbeitgeber sich von Ihnen trennen muss, spielen eine große Rolle.

Wir empfehlen Ihnen sich im Falle einer Kündigung so schnell und früh wie möglich juristische Unterstützung zu holen. Gegen eine Kündigung muss man innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Unabhängig von den Umständen kann auch ohne Abfindungsanspruch bei einer Kündigung dennoch eine Abfindung erzielt werden. Zudem kann ein erfahrener Jurist für Sie prüfen, ob Ihre Kündigung rechtswirksam ist und ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden sollte.

Die Höhe der Abfindung berechnen

Falls Sie erfahren wollen, wie hoch eine mögliche Abfindung im Falle Ihrer Kündigung sein kann, dann nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner. Unser kostenloser Rechner hilft Ihnen, schnell und einfach zu prüfen, welche Summe Sie von Ihrem Arbeitgeber erwarten können. Zudem erklären wir, wie Sie mit einer rechtlich geltenden Regel die Höhe der Steuerlast nach Erhalt einer Abfindung regulieren können, wenn diese noch im selben Jahr ausgezahlt wird.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Im Falle einer Kündigung kommen emotionale und finanzielle Belastungen auf Sie zu. Gerade jetzt ist es wichtig, schnell zu handeln und sich juristische Hilfe zu suchen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie eine Abfindung bei Kündigung erzielen, auch wenn Sie gesetzlich allgemein keinen Anspruch darauf haben. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage zu besprechen und lassen Sie sich von uns vertreten.

Wenn Sie mehr Informationen zu Ihrer Rechtslage bezüglich einer Kündigung suchen, dann machen Sie unseren Kündigungscheck und lesen Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen bei Kündigungen.