Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Euskirchen

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ob privat oder gewerblich, die Vermietung von Immobilien wirft viele rechtliche Fragen auf. Es geht insbesondere im Mietvertragsrecht um Kündigung, Miete, Mietminderung, Nebenkostenabrechnungen etc.

Dabei beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei:

  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen in Miet- und Pachtverträgen
  • Minderung von Miet-/Pachtzins wegen Mängeln
  • Betriebspflicht und Konkurrenzschutz bei Geschäftsraummiete
  • Erhöhung von Miete/Pacht
  • Rechtsfragen rund um die Kaution
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Heizkostenverordnung
  • Schönheitsreparaturen / Renovierungspflicht
  • ordentliche/außerordentliche Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • einvernehmliche Vertragsaufhebung
  • Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung des Miet-/Pachtgegenstandes
  • Verpachtung von Geschäftsbetrieben
  • Verjährung im Miet- und Pachtrecht

Herr Rechtsanwalt Spiller hat sich von Beginn Ihrer anwaltlichen Tätigkeit an auf das Miet- und WEG-Recht spezialisiert. Sie betreut im Mietrecht sowohl Mieter als auch Vermieter. Der Arbeitsbereich erstreckt sich hier auf Fragen der Vertragsgestaltung und -Aufhebung. Gerade im gewerblichen Mietrecht sind oft individuelle Vertragsgestaltungen notwendig, bei denen Herr Rechtsanwalt Spiller Ihnen zur Seite steht und mit dem nötigen Augenmaß für Sie auch die Vertragsverhandlungen führt.

Auch die Verfassung und Durchsetzung, sowie die Abwehr von (fristlosen) Kündigungen, sowie Räumungsansprüchen im gewerblichen, sowie privaten Bereich werden durch Herr Rechtsanwalt Spiller in den Bereichen des Wohnungs- und Gewerbemietrechts regelmäßig und mit dem notwendig werdenden Einsatz bearbeitet. Ferner überprüft und korrigiert Herr Spiller Nebenkostenabrechnungen. Auch in Fragen von Schadensersatzansprüchen oder Kautionsabrechnungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Spiller zur Seite und weist unberechtigte Forderungen zurück, oder setzt Ihre Forderungen notfalls auch gerichtlich durch.

Sollten sich in einem Mietobjekt Mängel einstellen, wie beispielsweise Schimmel, so stehen dem Mieter eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Seite, hiergegen vorzugehen, die Beseitigung der Mängel zu erzwingen, sowie das Gleichgewicht zwischen gezahlter Miete und Nutzbarkeit der Mietsache wiederherzustellen. Herr Rechtsanwalt Spiller berät in Fragen der Mietminderung und der Durchsetzung von Mangelbeseitigungsansprüchen, sowie auch in der Abwehr solcher Forderungen, sollten sie unberechtigt sein.

Der Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfasst alle Rechtsfragen, die Eigentumswohnungen betreffen, insbesondere Streitigkeiten zwischen den einzelnen Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft, und auch mit außenstehenden Dritten. Hierzu zählen insbesondere auch prozessuale Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft oder die Durchsetzung von Ansprüchen der Eigentümer untereinander, oder der Gemeinschaft gegenüber Dritten.

Markus Spiller

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht

Telefon: 02251 77498-24
Telefax: 02251 77498-293
E-Mail: spiller@kanzlei-zhs.de