Kündigungscheck

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Prüfen Sie mit unserem Kündigungscheck die Wirksamkeit Ihrer Kündigung


Die Wirksamkeit einer Kündigung ist in etwa jedem zweiten Fall ungültig und juristisch angreifbar. Mit unserem Kündigungscheck finden Sie innerhalb von nur wenigen Minuten heraus, ob Ihre Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechtens ist und wie Sie dagegen vorgehen können. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich ein Bild Ihrer rechtlichen Lage zu machen und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine eventuelle Kündigungsklage in die Wege zu leiten. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung ist Mario Züll, unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihr idealer Ansprechpartner, um einer Kündigung entgegenzuwirken. Er hat bereits weit über tausend Arbeitsverhältnisse erfolgreich abgewickelt.



Warum ist ein Kündigungscheck wichtig?

Mehr als die Hälfte aller Kündigungen in Deutschland sind nicht rechtswirksam. Wenn Sie die Wirksamkeit Ihrer Kündigung in Frage stellen oder eine Problematik in der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses sehen, dann ist unser Kündigungscheck genau richtig für Sie. Unser Online-Check ist schnell und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Rechtslage. Im Anschluss können Sie sich gerne mit unseren Anwälten in Verbindung setzen, die aufgrund ihrer Spezialisierung über eine hervorragender Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht und Vertragsrecht verfügen. Im Falle einer Klage vertreten wir Sie gerne.

Ein Kündigungscheck ist außerdem wichtig, da Sie als Arbeitnehmer prüfen können, ob Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich beendet wurde oder die Kündigung als unwirksam gilt. Idealerweise beraten Sie sich unmittelbar nach einer Kündigung mit unseren Anwälten, denn hier ist Ihre schnelle Handlung gefordert. Kündigungsschutz, Ihr Recht, sowie eine eventuelle Klage müssen geprüft werden und brauchen Zeit. Doch Fristen müssen auf den Tag genau eingehalten werden. In der Regel erfolgt eine Wirksamkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber nach drei Wochen, wenn keine Einwände seitens des Gekündigten geäußert werden.

Beachten Sie als Arbeitnehmer, dass Sie auch nach einer ordentlichen Kündigung noch im Unternehmen arbeiten. Rechtlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Ihnen freie Zeit zur Stellensuche zur Verfügung zu stellen.

Was zeichnet die Wirksamkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus?

Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von mehreren Faktoren ab. Die Art der Kündigung, die Umstände, unter denen die Kündigung mitgeteilt wurde, sowie der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielen alle eine Rolle in der Frage, ob eine Kündigung im Recht ist.

  1. Kündigungsfrist
    Gemäß  § 622 BGB muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten. Diese ist von der Länge und Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers abhängig – je länger das Beschäftigungsverhältnis bestand, desto länger ist auch die Kündigungsfrist. Wenn sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt, so ist die Frist kürzer (in der Regel 2 Wochen) bzw. fristlos (ohne Frist) am gleichen Tag.
  2. Schriftform der Kündigung
    Der Arbeitgeber muss die Kündigung in Schriftform (Originalunterschrift) an den Arbeitnehmer überreichen (BGB §623). Die Kündigung muss per Post im Briefkasten zugestellt werden, oder als gedrucktes Schreiben in Person übergeben werden. Eine Kündigung per E-Mail oder nur mündlich ausgesprochen, ist unwirksam.
  3. Grund für die Kündigung
    Wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wird, kommt die Frage des Kündigungsgrundes auf. Hier sollten Sie sich als gekündigter Arbeitnehmer schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen, um Ihren Kündigungsschutz zu prüfen und eine mögliche Kündigungsschutzklage in die Wege zu leiten.

Wann ist eine Kündigungsklage sinnvoll?

Stellen Sie die Wirksamkeit Ihrer Kündigung in Frage, so liegt eine Kündigungsklage nahe. Folgende Gründe können eine erfolgreiche Klage beeinflussen:

  1. Wenn Sie unrechtmäßig gekündigt wurden. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich, wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung haben.
  2. Wenn Ihre Kündigung nicht begründet wurde, auch nachdem Sie den Grund erfragt haben. Ihr Arbeitgeber ist nicht gezwungen, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben darzulegen. Jedoch ist er rechtlich verpflichtet, Ihnen den Kündigungsgrund auf Nachfrage mitzuteilen.
  3. Wenn Sie fristlos gekündigt wurden, die Umstände einer fristlosen Kündigung aber nicht vorliegen.
  4. Wenn die Form Ihrer Kündigung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
  5. Wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde

Als Arbeitnehmer fallen Sie unter den Kündigungsschutz, wenn Sie länger als sechs Monate in Ihrem Unternehmen tätig waren und mehr als zehn Beschäftigte in Ihrem Unternehmen tätig sind.

Auf was Sie achten müssen, wenn Sie selbst kündigen

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden wollen, so gibt es einige Faktoren, die Sie beachten müssen, damit Ihre Kündigung wirksam ist.

  1. Als Arbeitnehmer müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag beenden wollen. Gemäß § 622 BGB beträgt diese Frist vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende.
  2. Fristlose Kündigung: Im Falle einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund per § 626 BGB begründet sein. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Denn die Erhebung einer Klage kann in diesem Fall angezeigt sein.
  3. Wie Ihr Arbeitgeber, müssen auch Sie die Schriftform der Kündigung einhalten. Das bedeutet, dass nur eine als Original eingereichte Kündigung als ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Eine E-Mail ist nicht ausreichend, nur ein Schreiben per Postzustellung oder in Person übergeben gilt als ordentliche Kündigung.

Sie wurden gekündigt und fragen sich, wie hoch Ihre mögliche Abfindung sein wird? Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner und kalkulieren Sie die Höhe Ihrer Abfindung. Hier erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf eine Abfindung realisieren können.