Jan-Hendrik Hermans
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
„Dynamisch und kreativ für Ihren Fall.“
„Dynamisch und kreativ für Ihren Fall.“
Rechtsanwalt Hermans führt die Familientradition als Rechtsanwalt in dritter Generation fort. Er ist seit 2005 Rechtsanwalt und seit 2010 Partner der Kanzlei.
Er hat sich spezialisiert auf Erb- und Familienrecht und trägt seit 2012 die Titel: Fachanwalt für Erb- und Familienrecht. Er berät Sie im Familien- und Erbrecht sprichwörtlich von der Wiege bis zur Bahre.
Herr Rechtsanwalt Hermans hält regelmäßig Vorträge im Erb- und Familienrecht.
Zudem hat er im Jahr 2019 den Testamentsvollstreckerlehrgang sowie das abschließende Testat erfolgreich bestanden.
Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Vita
geboren 1977
1998 – 2002: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Bonn
2002: 1. Staatsexamen
2002 – 2003: Juristischer Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei
2003 – 2005: Referendariat
2005: 2. Staatsexamen
seit 08.2005: Rechtsanwalt
seit 2012: Fachanwalt für Erbrecht
seit 2012: Fachanwalt für Familienrecht
2019: Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich bestanden
Mitgliedschaften
Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaften Erb- und Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein.