Vertretung und Verteidigung, insbesondere in:
- Verkehrsstrafsachen z. B. Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Straßenverkehrsgefährdung und alle anderen Verkehrsstraftaten unter Einbeziehung besonderer Maßnahmen zur Reduzierung der Führerscheinsperre bis zur Vorbereitung auf die medizinisch-/psychologische Untersuchung
- Verletzten-/Opferbeistand
- Wahrnehmung der Rechte des Verletzten oder Geschädigten einer Straftat im Strafverfahren
- Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus der Strafttat
- Nebenklagevertretung
- sonstige Strafsachen mit Ausnahme sogenannter Sexualdelikte
Wem vorgeworfen wird, mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein, der sieht sich schnell einer vermeintlichen Übermacht von Staatsanwaltschaft und Polizei gegenüber. Durch gut gemeinte Einlassungen ist man schnell versucht, sich selbst zu entlasten. Dass dies die Sache oft verschlimmert ist Vielen nicht klar. Rechtsanwalt Schlüter berät Sie in solchen Fragen, bestenfalls vor einer ersten Einlassung, nimmt Akteneinsicht und entwickelt für und mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie.
Ihr Spezialist
Ulf Schlüter
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Euskirchen
Telefon: 02251 77498-15
Telefax: 02251 77498-294
E-Mail: schlueter@kanzlei-zhs.de