Nun steht auch VOLVO
als nächster großer Autokonzern unter Verdacht der Abgasmanipulation
Ihre Rechte als
Dieselfahrer gegen Volvo und andere Hersteller durchsetzen:
Für Volvo Dieselfahrer besteht bei Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung die
Möglichkeit ihr Fahrzeug gegen Geltendmachung von Schadensersatz an den
Hersteller zurückzugeben. Bereits in der Vergangenheit ist unsere Kanzlei
erfolgreich gegen europäische Autohersteller vorgegangen und konnte eine
Vielzahl von Kaufverträgen erfolgreich für unsere Mandanten zu deren
Zufriedenheit rückabwickeln. Unter anderem gegen Porsche, Audi und den
VW-Konzern.
Diesel-Emissionen bei
Volvo – Information für betroffene Kunden
Seit Mitte Januar 2020 berichten die Tagesschau, der Bayerische Rundfunk
und Spiegel übereinstimmend über den Verdacht der Abgas-Manipulation bei Volvo
Dieselfahrzeugen. So wird bei der einfachen Manipulation eines Wärmefühlers im
Außenspiegel eines Volvo XC60Euro 5 der Schadstoffausstoß des Wagens
alleine durch die Veränderung der Außentemperatur massiv beeinflusst. Die
Veränderung der Abgaswerte bei unterschiedlichen Außentemperaturen lässt auf
ein so genanntes „Thermofenster“ schließen. Viele Experten und viele
Gerichte halten ein solches Thermofenster für eine unzulässige
Abschalteinrichtung, wobei es auch Gegenmeinungen hierzu gibt. Bislang steht
eine maßgebliche Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts, des
Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (BGH), hierzu aus.
Das Thermofenster im Diesel ist ein Temperaturrahmen, in dem das
Abgasreinigungssystem im Auto heruntergefahren wird. Bei kälteren Temperaturen
wird das System heruntergefahren, um den Motor vor Versottung zu schützen. Das
Landgericht Stuttgart hat das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
bezeichnet, da durch seinen Einsatz auf dem Prüfstand deutlich weniger
Schadstoffe ausgestoßen werden, als im tatsächlichen Betrieb auf der Straße.
Das OLG Stuttgart, als auch das OLG Braunschweig, haben dagegen entschieden,
dass es sich hierbei um eine „legale“ Einrichtung handeln soll.
Der BGH wird nun entscheiden müssen, ob ein solches Thermofenster legal
ist, oder aber ob dies einen zum Rücktritt berechtigten Mangel darstellt.
Jenseits der Landesgrenze, bei unseren österreichischen Nachbarn, hat
das OLG Wien entschieden, dass das Thermofenster einen Mangel darstelle und der
Käufer Schadensersatzansprüche durchsetzen könne.
Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn die Emissionswerte des
Fahrzeugs sich z.B. aufgrund unterschiedlicher Temperaturen ändern, ohne dass
es hierfür eine technische Notwendigkeit gibt. Alleine die Reduzierung der
Außentemperatur aus null Grad führte zu einer Erhöhung der Stickoxid-Werte des
Wagens auf 2.148 mg/km. Die Grenze bei Euro 5 Fahrzeugen liegt bei 180 mg/km.
Liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, wären die Dieselautos nicht
genehmigungsfähig. Es drohen Fahrverbote, Rückrufe und Stilllegungen.
Für uns, als eine im Dieselskandal schon lange mit anderen Herstellern wie
z.B. Volkswagen, Audi und Porsche, befasste Kanzlei ist das keine große
Überraschung. Ihr liegen Messungen vor, die das britische Department of
Transport vorgenommen hat, die zeigen, dass z.B. bei einem Volvo V40 Cross
Country D2 der Euro 5 Norm die Grenzwerte außerhalb des NEFZ Zyklus mit bis zu
1.711 mg/km um das rund 9,5-Fache überschritten sind, während der
Stickoxid-Ausstoß im NEFZ Zyklus bei gerade einmal 152 mg/km liegen.
Nach Einschätzung von ZHS Rechtsanwälten, die von vielen Experten und
Gerichten geteilt wird, müssen die Fahrzeuge die EU-Grenzwerte auch außerhalb
des NEFZ Zyklus verlässlich einhalten. Sind Diesel-Fahrzeuge nur unter den
engen Bedingungen des NEFZ „sauber“ und überschreiten diese die Grenzwerte
außerhalb erheblich und ohne ersichtlichen Grund, ist die Annahme einer
unzulässigen Abschalteinrichtung aus Sicht der Anwälte die einzig logische
Erklärung.
Betroffene Fahrer solcher Dieselfahrzeugekönnen bei Vorliegen
einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche gegen die
entsprechenden Konzerne geltend machen und ihr Fahrzeug an den Hersteller
zurückgeben. Im Gegenzug erhalten sie als Geschädigte den gezahlten
Kaufpreis (abzgl. einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer),
unabhängig davon ob ein Neuwagen vorliegt oder der streitgegenständliche Pkw
gebraucht gekauft wurde.
Die Kanzlei ZHS in Euskirchen berät Sie gerne in diesen Fragen. Vereinbaren
Sie gerne ein Beratungsgespräch unter 02251-77498-18
Aktuell bei Volvo in
der Kritik stehende Modelle mit 2.0 D Motor
- Volvo XC40,
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Autor:
Dipl. Jur. Oliver Menke, Kanzlei ZHS, Oststr. 31, 53879 Euskirchen